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Mayr: „Alle Kinder haben Rechte!“

Gewalt an und vor Kindern ist kein Kavaliersdelikt.

„Obwohl Gewaltanwendung in der Erziehung in Österreich gesetzlich verboten ist, ist fast jedes vierte Kind mit häuslicher Gewalt konfrontiert. Schon das Erleben von Gewalt zwischen den Eltern kann für Kinder traumatisierend wirken“, berichtet Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr anlässlich des internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November. In über 130 Ländern erheben heute Kinder ihre Stimme und machen auf die Herausforderungen ihrer Generation aufmerksam.

Seit 2011 steht das in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgelegte Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt – Misshandlung, Vernachlässigung, sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung – in der österreichischen Verfassung. Darunter fällt auch das Verbot von Gewaltanwendung als Erziehungsmittel.

„Das Zuhause, das als Heim für Geborgenheit und Sicherheit sorgen sollte, wird allzuoft zu einem Ort der Bedrohung“, erklärt die Stadträtin. „Eines der Hauptprobleme bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder sei die ‚Unsichtbarkeit‘ von familiärer Gewalt. Betroffene Mädchen und Buben wollen oft sich oft niemandem anvertrauen, weil Loyalitätskonflikte oder Schuldgefühle auftreten und auch die Eltern die Situation verheimlichen“, weiß Mayr aus Gesprächen mit ExpertInnen und VertreterInnen von Kinderschutzeinrichtungen. „Die Folgewirkungen bei Kindern, die Zeugen von Gewalt in der Familie werden, können sogar noch größer sein als bei solchen, die selbst Opfer von Gewalt werden. Gewalt ist nie eine Lösung, besonders bei und vor Kindern.“

Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten mit Ausnahme der USA und des Süd-Sudan haben die Konvention ratifiziert.

 

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien

  • Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  • Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden – dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern – zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
  • Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert und ihrem Alter und Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden.