Plach: „Brauchen endlich gesetzliche Möglichkeiten, um Wohnzonen widmen zu können.“
„Wie in Wien bereits umgesetzt, muss es in Zukunft möglich sein, Wohnzonen zu widmen, in denen gewerbliche Kurzzeitvermietung verboten ist“, eröffnet GR Benjamin Plach (SPÖ) seine Forderung an die Landesregierung.
Im Herbst organisierte die SPÖ Innsbruck eine Expert_innendiskussion zur Thematik und forderte strikte Maßnahmen gegen die Kurzzeitvermietung. Gemeinderat Plach bestärkt nun die Forderung nach landesgesetzlichen Rahmenbedingungen.
„Es braucht eine Widmungskategorie ‚Wohnzone‘, innerhalb welcher Untervermietungen nur unter strengen Auflagen möglich sind – nur so können auch am privaten Markt Wohnungen für die dauerhafte Vermietung an die Wohnbevölkerung erhalten bleiben“, fährt Plach fort.
„Ebenfalls fordern wir weiterhin die lückenlosen Erfassung von Kurzzeitvermietungen durch die Tourismusabgabe und werden auch rechtlich prüfen, inwiefern AirBnB-Vermietungen ab einer gewissen Größe dem Gewerberecht unterliegen“, hält Plach abschließend fest.
Hier finden Sie die Presseaussendung zur Expert_innendiskussion.