Verbot von AirBnB durch Raumordnungsmaßnahmen ermöglichen
„Die geplante Meldepflicht für AirBnB-Vermietungen ist zu begrüßen. Jedoch gibt es mehr Stellschrauben, an denen gedreht werden muss“, mahnt GR Benjamin Plach (SPÖ) in Bezug auf den angekündigten Gesetzesentwurf der Landesregierung. „Wie in Wien bereits umgesetzt, muss es in Zukunft möglich sein, Wohnzonen zu widmen, in denen gewerbliche Kurzzeitvermietung verboten ist“, bekräftigt der Gemeinderat seine Forderung und ergänzt: „Es braucht eine Widmungskategorie ‚Wohnzone‘, innerhalb welcher Untervermietungen nur unter strengen Auflagen möglich sind – nur so können auch am privaten Markt Wohnungen für die dauerhafte Vermietung an die Wohnbevölkerung erhalten bleiben.“ „Wir brauchen landesgesetzliche Grundlagen für die Widmung von ‚Wohnzonen‘. Darüber hinaus müssen bei Nicht-Registrierung und Untervermietung in einer ‚Wohnzone‘ Verwaltungsstrafen anfallen. Schieben wir der Spekulation mit kostbarem Wohnraum endlich einen Riegel vor!“, schließt Plach ab. |