07.03.19
Plach: „Landesverwaltungsgericht setzt wichtiges Zeichen gegen gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnraum.“Erfreut zeigt sich SP-Gemeinderat Benjamin Plach über die Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Tirol: „Erstmals wurde durch Erkenntnis festgestellt, dass eine Vermietung von zwei oder mehr Ferienwohnungen über eine Plattform wie AirBnB als Gewerbe gewertet wird und damit eine Gewerbeberechtigung erfordert, das Landesverwaltungsgericht verhängte eine Geldstrafe.“ „Mit der Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts kommt endlich mehr Licht in die vermeintliche Grauzone“, erklärt Plach und ergänzt: „Die Kurzzeitvermietung mag für viele ein vergleichbar günstiger und bequemer Weg sein, in Städten unterzukommen – für die vermietenden Personen stellt es eine Nebeneinkunft dar. Fakt ist aber, dass es meist ohnehin schon teuren Wohnraum für touristische Zwecke bindet.“ „Es ist wichtig, dass wir weiterhin an allen Schrauben drehen, um dieser Zweckentfremdung von Wohnraum ein Ende zu setzen. Auch diese Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes ist ein wichtiger Beitrag“, schließt Plach ab und hofft, dass die Behörden die Rechtsprechungslinie schnell aufgreifen.
Der Link zur Pressemitteilung des LVwG Tirol: https://www.lvwg-tirol.gv.at/medieninformationen/medieninformation/entscheidung/medieninformation-vom-01032019/ |