Buchacher: Wer den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Innsbruck hat, hat auch seinen Hauptwohnsitz anzumelden
„Derzeit wird diskutiert, eine generelle Freizeitwohnsitzabgabe in Innsbruck festzulegen – also auch für Nebenwohnsitze. Wer hier studiert, hat in der Regel zumindest für einen gewissen Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt in Innsbruck, ist also ohnehin dazu verpflichtet, auch hier seinen Hauptwohnsitz anzumelden. Das Meldegesetz ist in dieser Hinsicht eindeutig“, so SP-Klubobmann GR Helmut Buchacher.
„Dass die Abgabe auf Nebenwohnsitze für Studierende ein finanzieller Nachteil sein kann, kann abgewendet werden, indem der Hauptwohnsitz angemeldet wird“, meint Buchacher.
„Die Ummeldung ist jedenfalls eine Prozedur, die innerhalb kürzester Zeit kostenlos im Meldeamt erledigt werden kann. Auch finden sich auf der Website der Stadt Innsbruck Informationen zum Vorgang sowie der Meldezettel, der als PDF heruntergeladen werden kann“, informiert der Klubobmann.
„Auf der Website der Stadt sollte die Thematik umfassend erklärt werden, sodass Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden. Die Studierenden haben mit keiner Nebenwohnsitz-Abgabe zu rechnen, wenn sie hier ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben“, schließt Buchacher ab.