SPÖ Innsbruck bekräftigt Forderung nach Wohnzone

SPÖ Innsbruck/Plach: „Damit der ungesetzlichen Kurzzeitvermietung endlich der Riegel vorgeschoben wird, braucht es mehr als eine Registrierungspflicht!“

„Das Land setzt die Registrierungspflicht für Wohnungen, die über Plattformen wie AirBnB zur Kurzzeitvermietung angeboten werden, nun endlich um – das begrüße ich. Damit ist es aber nicht getan“, bezieht sich SPÖ-Gemeinderat Benjamin Plach auf die Maßnahme und ergänzt: „Wie in Wien bereits umgesetzt, muss es in Zukunft möglich sein, Wohnzonen zu widmen, in denen gewerbliche Kurzzeitvermietung verboten ist.“

„Es braucht eine Widmungskategorie ‚Wohnzone‘, innerhalb welcher Untervermietungen nur unter strengen Auflagen möglich sind – nur so können auch am privaten Markt Wohnungen für die dauerhafte Vermietung an die Wohnbevölkerung erhalten bleiben. Dies sollte dringend in die geplante Novelle des TROG eingearbeitet werden“, führt Plach seine Forderung aus.

„Bei Nicht-Registrierung und Untervermietung in einer ‚Wohnzone‘ sollen Verwaltungsstrafen verhängt werden. Schieben wir der Spekulation mit kostbarem Wohnraum einen Riegel vor!“, hofft Plach darauf, dass die Landesregierung auch diese Maßnahme bald umsetzt.