Finanzielle Erleichterung bei Urnenumbettung

Heisz: „Bald verfallen Gebühren nicht mehr, wenn Urnen auf städtischen Friedhöfen umgebettet werden.“

„Es freut mich, dass der Stadtsenat meinem Antrag einstimmig zugestimmt hat, die Gebührenordnung für die städtischen Friedhöfe zu ändern“, teilt die stellvertretende SPÖ-Klubobfrau Irene Heisz mit. Sie hatte im November 2018 im Gemeinderat beantragt, dass bei der Umbettung von Urnen von einem auf einen anderen städtischen Friedhof bereits entrichtete Gebühren in Zukunft angerechnet werden sollen.

„Friedhofsgebühren müssen für zehn bzw. 20 Jahre im Voraus bezahlt werden. Zurzeit entfällt die bereits entrichtete Gebühr und wird neu berechnet, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine Urne umgebettet wird. Das stellt für Betroffene eine erhebliche finanzielle Belastung dar“, so Gemeinderätin Heisz. Die Gebühr beträgt mehrere hundert Euro.

„Sobald das Land Tirol die neue Verordnung absegnet, was innerhalb der nächsten Wochen zu erwarten ist, wird die finanzielle Erleichterung für Innsbruckerinnen und Innsbrucker in Kraft treten“, informiert Heisz.