SP-Plach erfreut über klare Linie des VwGH
„Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Strafe eines Magistrats wegen des Verstoßes gegen das Gewerberecht für einen AirBnB-Vermieter – das ist ein wichtiger Erfolg gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum“, eröffnet SPÖ-Stadtparteivorsitzender GR Benjamin Plach.
„Abgestraft wurde ein Herr, der seine Wohnung ohne Gewerbeberichtigung auf einer Onlineplattform angeboten hat“, so Plach. „Kommerzielle Vermietung von Wohnraum stellt eine große Belastung für den Wohnungsmarkt vieler Städte dar – dem muss ein Riegel vorgeschoben werden“, so Plach weiter.
„Bei der Entscheidung ging es um den Unterschied zwischen Beherbergung und Vermietung. Wo der Unterschied liegt? Von der Beherbergung spricht man, wenn der Wohnraum nicht nur überlassen wird, sondern auch andere Leistungen angeboten werden. Sei es die – beispielsweise bei AirBnB übliche – Reinigung, die Bereitstellung von Handtüchern oder die Betreuung der angebotenen Räumlichkeit“, führt Plach aus.
„Neben anderen Maßnahmen ist auch diese gerichtliche Entscheidung ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum“, hält Plach abschließend fest.