SPÖ-Plach: VfGH-Urteil aus SP-Sicht bedauernswert
„Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Das Recht steht über der Politik. Zugleich betonen wir, dass das Verbot keine Probleme löst, sondern Menschen in Not weiter aus dem öffentlichen Raum drängt“, so Stadtparteivorsitzender und GR Benjamin Plach zu dem Urteil.
„Wir SozialdemokratInnen – und nicht nur wir – haben 2017 gegen das Innsbrucker Schlafverbot für Obdachlose gestimmt. Das Problem löst man, indem man ausreichend – und ganzjährige – Notschlafstellen zur Verfügung stellt und die Ursachen der Obdachlosigkeit angeht“, zeigt sich Plach entschlossen.
Für die SPÖ Innsbruck steht fest: „Wir müssen Obdachlosigkeit bekämpfen, nicht Obdachlose.“ Daher sagt Plach: „Sozialer Wohnbau ist dringender denn je.“ Stadträtin Mag. Elisabeth Mayr setzt sich zudem weiter für mehr und v.a. ganzjährige Notschlafstellen ein.
Der VfGH hat die formale Korrektheit der Verordnung geprüft und keine verfassungsrechtlichen Bedenken erkannt. Nun hat er die Angelegenheit zur inhaltlichen Überprüfung dem VwGH abgetreten. „Die Argumentation des VfGH zu diesem Verbot ist nicht unschlüssig. Daher ist die Politik gefordert, Maßnahmen zu setzen“, so Plach, der weiter äußert: „Hoffentlich sehen das die Fraktionen, die 2017 im Gemeinderat für das Verbot waren (FPÖ, FI und ÖVP) auch so. Verbote per se nützen nichts und ändern nichts an der Situation der Betroffenen. Wir wollen Auswege“, schließt Plach ab.