Airbnb – Klare Beschränkungen notwendig

SP-Plach: „Es braucht auch in Tirol ausgewiesene Wohnzonen, in denen Kurzzeitvermietung untersagt ist.“

„Nachdem nun in Salzburg und in Wien einschlägige Gerichtsurteile zur AirBnB-Vermietung vorliegen, steht eines fest: AirBnB ist nicht nur eine Randerscheinung. Es ist ein tatsächliches Problem für den Wohnungsmarkt“, erläutert Benjamin Plach, SP-Parteivorsitzender und Gemeinderat in Innsbruck, seine Ausführungen.

„Wir dürfen den Kampf gegen AirBnB nicht nur den Anrainern durch Klagen vor den Zivilgerichten überlassen, es braucht rechtliche Vorgaben von Seiten der Politik“, so Plach weiter. Darüber hinaus betont er angesichts der in Wien bereits ergriffenen Maßnahmen: „Die Stadt Wien hat den absolut richtigen Schritt gesetzt. In Wien ist in ausgewiesenen Wohnzonen Kurzzeitvermietung untersagt. Wien schafft somit Rechtssicherheit und klare Verhältnisse. Wohnzonen sind dafür da, dass Menschen ein leistbares Dach über dem Kopf haben und Wohnungen nicht bloß der Gewinnmaximierung dienen.“

„Die Lage am Mietmarkt ist angespannter denn je. Während einige Privilegierte in Spekulationsobjekte investieren, können sich viele kaum bis gar keine Wohnung leisten. In dieser Konstellation sind Kurzzeitvermietungsplattformen wirklich das letzte, das wir brauchen können“, ist Plach entschlossen und fordert „endlich eine Änderung des Tiroler Raumordnungsgesetzes, um ausgewiesene Wohnzonen in Innsbruck zu ermöglichen.“