SPÖ verhindert türkis-blaues Überwachungspaket

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Der Verfassungsgerichtshof hat unserer Klage gegen das türkis-blaue Überwachungspaket stattgegeben. Damit konnte u.a. der „Bundestrojaner“ zur beinahe lückenlosen Online-Überwachung verhindert werden. „Das ist ein großer Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und schützt unsere freie Gesellschaft“, sagt Rendi-Wagner.

SPÖ und NEOS haben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) das vor einem Jahr beschlossene Überwachungspaket von ÖVP und FPÖ angefochten. Dieser Klage wurde nun stattgegeben – der von uns vehement kritisierte „Bundestrojaner“ und die verdeckte Erfassung und Speicherung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern konnten gekippt werden. „Den Überwachungsphantasien der abgewählten Kurz-Strache-Kickl-Regierung konnte Einhalt geboten werden. Das ist ein großer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger, für ihre Privatsphäre und den Datenschutz“, zeigt sich SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner erfreut über die Entscheidung des VfGH. „Überbordender Überwachung und massiven Sicherheitslücken wurde nach unserer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof ein Riegel vorgeschoben“, sagt auch die SPÖ-Fraktionsvorsitzende im Bundesrat Korinna Schumann.

Überwachungspaket „unverhältnismäßig und überschießend“

Durch das nunmehr großteils aufgehobene Überwachungspaket wäre so weit in das Recht auf Privatsphäre eingegriffen worden, dass es im öffentlichen Raum für die Bürgerinnen und Bürger keine Privatheit mehr gegeben hätte. Um den „Bundestrojaner“, eine staatliche Spionagesoftware, einzuführen, hätten Sicherheitslücken ausgenützt werden müssen, statt sie zu schließen. Damit hätten nicht nur Verdächtige überwacht werden können, sondern alle, die mit ihnen in Kontakt treten. Und auch AutofahrerInnen hätten weitaus strenger überwacht werden sollen als zuvor: Die Section-Control-Anlagen hätten nicht nur die Geschwindigkeiten von Fahrzeugen messen, sondern Marke, Farbe und Typ des Fahrzeugs speichern sollen. „Diese Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig und überschießend“, sagt Rendi-Wagner. „Daher ist es gut, dass der VfGH die Ideen eines Überwachungsstaats abdreht.“

Kein Überwachungsstaat mit SPÖ

„Es wurde uns in der Vergangenheit laufend erklärt, dass jemand, der nichts zu verbergen habe, auch keine Angst vor Überwachung haben müsse“, sagt Schumann. „Wir sehen das anders: Es darf keine Überwachung nach dem Gießkannenprinzip geben, die einen großflächigen Zugriff auf die Bewegungsdaten und die Mobiltelefone der BürgerInnen ohne vertiefende Verdachtsmomente möglich macht. Wir stehen auf der Seite der Bevölkerung und ihrer Rechte, wenn wir ihre Privatsphäre und ihre Daten schützen!“, so Schumann.

„Mit uns wird es keinen Überwachungsstaat geben“, hält Rendi-Wagner fest, die von einer demokratiepolitisch wichtigen Entscheidung des VfGH spricht. Gleichzeitig betont die SPÖ-Vorsitzende, dass „die SPÖ auch bei einer neuen Regierung ganz genau drauf schauen wird, dass es keine derartigen Angriffe gegen die Grundrechte der BürgerInnen Österreichs gibt.“