Beiträge für städtische Betreuung
Die städtischen Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheime laufen seit 16. März 2020 im Notbetrieb. „Um die Situation für Eltern zu erleichtern, wird die Vorschreibung der Betreuungsbeiträge in den städtischen Tagesheimen, Schülerhorten und Kindergärten für die Zeit des Corona-bedingten Notbetriebes nach gleichen Regeln ausgesetzt“, erklärt Bildungsstadträtin Mag.a Elisabeth Mayr. Der Innsbrucker Stadtsenat hat sich einstimmig für die folgende Regelung ausgesprochen: Für den Monat März 2020 wird nur die Hälfte des monatlichen Betreuungsbeitrages verrechnet. Ab dem Beitragsmonat April 2020 werden keine Beiträge vorgeschrieben. Erst wenn der Unterricht an den Schulen mit Betreuung im Tagesheim sowie die Betreuung in den Kindergärten und Schülerhorten wieder uneingeschränkt stattfinden kann, werden die Beiträge ab dem darauffolgenden Monatsersten wieder wie gewohnt vorgeschrieben. Beim Mittagstisch werden wie gewohnt die tatsächlich konsumierten Mittagessen verrechnet.