AirBnB ruft offenbar zum Rechtsbruch auf

SP-Plach für strikte Kontrollen von AirBnB-Vermietern

Dass es sich bei AirBnB um ‚Homesharing‘ handelt und nicht um eine Ferienwohnungsvermietung ist eine Vorstellung, die schon lange von der Realität überholt wurde. „Die Mehrzahl der AirBnB-Objekte wird von Großanbietern angeboten, die oft mehrere Wohnungen einzig und allein über diese oder andere Plattformen anbieten“, so SP-Parteivorsitzender und GR Benjamin Plach.

Des Weiteren führt Plach aus: „Von ‚Homesharing‘ ist in den meisten Fällen keine Spur, offenbar will AirBnB hier die Vermieter animieren, sich nicht an die Bestimmungen des Landesgesetzes zu halten.“

Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zeigen, dass viele AirBnB-Vermieter klar im gewerblichen Bereich tätig sind. Plach verweist hier auf einen Osttiroler Präzedenzfall, bei welchem aufgrund fehlender Gewerbeberechtigung eine Geldstrafe verhängt wurde. Die Strafe gegen den Kurzzeitvermieter mehrerer Wohnungen wurde in der Zwischenzeit höchstgerichtlich bestätigt.

„Es ist sinnbildlich für ein Unternehmen wie AirBnB, dass nun eine recht verantwortungslose Rechtsauffassung kommuniziert wird, um die Vermieter damit in Sicherheit zu wiegen. Denn die drohenden Strafen bei Verstößen gegen das Landesgesetz sind von den jeweiligen Vermietern zu bezahlen, AirBnB und andere Plattformen bleiben hier als reine Vermittler außen vor.“