SPÖ-Buchacher: „Der RH-Bericht zum Haus der Musik gibt meinen einstigen Bedenken recht!“
Der Rechnungshofbericht führt Mängel an, die absolut zu vermeiden gewesen wären: „Es kann nicht sein, dass die Bedenken der Behindertenverbände kein Gehör finden, die Betonqualität nicht geprüft wird und dass das 4-Augen-Prinzip bei der Freigabe von hohen Geldbeträgen nicht konsequent eingehalten worden ist.“
SPÖ-Klubobmann Helmut Buchacher hat deshalb schon in der vergangenen Gemeinderatsperiode mit Nachdruck eine begleitende Kontrolle für das Haus der Musik eingefordert. Spät aber doch wurde diese dann während fortgeschrittener Bauphase von der IIG an einen externen Fachmann übertragen. „Wie wir mittlerweile wissen“, so Buchacher, „war es sehr spät, weil schon einiges im Argen lag.“
Die Kritik des Rechnungshofs an den massiven Kostenüberschreitungen, aber auch den schweren Baumängeln, müssen Konsequenzen für die Zukunft haben. „Ich fordere, dass – wie im Gemeinderat beschlossen –, die begleitende Kontrolle Bestandteil jeder städtischen Projektentwicklung ist und das Vier-Augen-Prinzip nicht nur bei Projekten der Stadt zu gelten hat, sondern lückenlos in den städtischen Betrieben verankert wird“, verleiht Buchacher seiner Forderung Nachdruck.
Die IIG ist ein gutes Beispiel dafür, dass das Vier-Augen-Prinzip tunlichst zu garantieren ist. „Bei einer Bilanzsumme von mehr als einer Milliarde Euro und tausenden Wohnungen sind zwei gleichberechtigte Vorstände wahrlich kein Luxus mehr, sondern eine längst überfällige Verpflichtung im Sinne guter, transparenter Kontrolle. Denn vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei“, meint der Klubobmann der Sozialdemokraten.