Begegnungszone-Innenstadt: Volle Aufklärung notwendig

SPÖ-Plach: „Vizebürgermeisterin muss Vorgehen transparent erläutern.“

Aus dem heute von den Oppositionsfraktionen veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Heinz Mayer geht hervor, dass die erfolgte temporäre Verordnung der Begegnungszone Innenstadt ausschließlich in der Kompetenz des Gemeinderates gestanden wäre. Die alleinige Verordnung durch die ressortzuständige Vizebürgermeisterin war unzulässig.

„Das nun vorliegende Gutachten bestätigt rechtliche Bedenken, welche die SPÖ-Innsbruck bereits im Vorfeld dieser Verordnung angemeldet hat“, eröffnet SP-Innsbruck Vorsitzender GR Benjamin Plach. Darüber hinaus sieht sich Plach in der Kritik am Vorgehen bestätigt: „Neben der rechtlich fragwürdigen Vorgehensweise, wurden von unserer Seite auch schon die mangelnde Einbindung und fehlende Stellungnahmen im Vorfeld dieser Verordnung kritisiert“.

„Zu prüfen ist nun auch, inwiefern andere Verkehrsverordnungen mutmaßlich rechtswidrig ergangen sind“, so Plach weiter, der auf die Fahrradstraße in der Dr.-Stumpf-Straße und die Kritik des SPÖ-Klubobmanns Buchacher daran verweist.

Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise erwartet der SPÖ-Gemeinderatsklub volle Aufklärung durch Vizebürgermeisterin Schwarzl, weitere Beratungen erfolgen Anfang nächster Woche.