Finanzielle Entlastung für Familien und Alleinerziehende
Die Gebühren in den städtischen Kindergärten, Schülerhorte und Tagesheime (schulische Nachmittagsbetreuung) werden während der Phase des zweiten harten Lockdowns, von 17. November bis 6. Dezember 2020, ausgesetzt. Damit sollen Familien und Alleinerziehende finanziell entlastet werden.
„Es freut mich sehr, dass es – ähnlich wie im Frühjahr – wieder gelungen ist, den Familien im Lockdown unter die Arme zu greifen“, erklärt die zuständige Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr und führt weiter aus: „Die städtischen Kindergärten und Schülerhorte sind auch während des Lockdowns geöffnet. Derzeit kommen etwa 30 bis 40 Prozent der Kinder in die Kindergärten, in den Horten und Tagesheimen ist die Anzahl deutlich niedriger.“
Konkret werden für die Vorschreibungsmonate November bis Dezember 2020 jeweils für Zeitraum des Lockdowns die Betreuungsbeiträge anteilsmäßig verrechnet. Die in diesem Zeitraum konsumierten Mittagessen in der Ganztagsbetreuung sind weiterhin zu bezahlen.
Pressemitteilung der Stadt Innsbruck vom 02.12.2020: Link