Die rechtliche Wahrheit kann man schwer verbiegen

SPÖ-Plach: „Umdeutung eines Gutachtens ändert nichts an unzulässiger Verordnung.“

Gestern, am 12.1.2021 verkündet der Innsbrucker Bürgermeister, dass der angesehene Jurist Prof. Mayer ihm gegenüber sein Gutachten – besser gesagt: dessen reale Grundlagen – revidiert hätte, weil man ihm den Sachverhalt falsch geschildert habe. „Das entspricht aber so nicht der Wahrheit, die zentralen Aussagen des Gutachtens bleiben aufrecht“, hält SPÖ-Vorsitzender Benjamin Plach, der zugleich Vorsitzender des gemeinderätlichen Rechtsausschusses ist, fest.

Aus einer persönlichen Korrespondenz mit Prof. Mayer weiß er es besser, „die Verordnung, die zur Abwahl der seinerzeitigen Vizebürgermeistern Ursula Schwarzl geführt hat, hätte vom Gemeinderat erlassen werden müssen: und zwar ausschließlich vom Gemeinderat!“ Des Weiteren führt Plach aus: „Somit bestätigt sich erneut die rechtlich falsche Vorgehensweise, die von unserer Seite bereits bei der Erlassung der Verordnung gegenüber der damaligen Vizebürgermeisterin angemerkt wurde.“

Ebenso verweist Plach nochmals darauf, dass bei der seinerzeitigen Verordnung, die ja den Ausschlag für die Abwahl gegeben hat, „die ihr zugrundeliegende Delegationsverordnung weder den Bürgermeister noch die Vizebürgermeisterin zur Erlassung dieser Verordnung ermächtigt hat.“

„Aus diesem Grund stellt sich die SPÖ-Innsbruck entschieden gegen die irreführenden Ausführungen des Bürgermeisters, die lediglich viel Lärm um nichts zur Folge haben, in ihrem Wesenskern jedoch einen substanziellen Mangel aufweisen“, fasst Plach zusammen. „Anstatt zu versuchen das Gutachten von Prof. Mayer umzudeuten, hätte Bgm. Willi die Zeit für klärende Gespräche in der Koalition nutzen sollen“, ärgert sich Plach abschließend.