SPÖ-Plach: „Wenn der Eigentümer Fehler macht, dürfen das nicht die MieterInnen ausbaden“
„Derzeit ist ein Fall in aller Munde, in dem die Stadt behördlich einschreiten musste, weil ein Eigentümer 20 Wohnungen vermietet, aber in seinem ursprünglichen Antragsbegehren bei der Behörde damals ein ganz anderes Vorhaben präsentierte“, fasst Benjamin Plach von der SPÖ die Situation einer nicht genehmigten Wohnanlage im Bereich der Völser Straße zusammen.
„Momentan liegt die Sache beim Landesverwaltungsgericht und hat aufschiebende Wirkung, so dass die MieterInnen vorerst nicht ausziehen müssen. Allerdings sehe ich hier auch die Stadt in der Pflicht, alles zu tun, um eine etwaige Obdachlosigkeit der MieterInnen zu verhindern“, so Plach weiter, der zugleich betont: „Wenn ein Vermieter gegen das Gesetz verstößt dürfen nicht die MieterInnen darunter leiden, hier ist die Stadt gefragt.“
Plach erläutert seinen Vorschlag: „Die Stadt muss die Möglichkeiten für kurzfristige Unterkünfte für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen ausbauen. Es sollen hierfür leerstehende städtische Wohnungen prekaristisch zur Verfügung gestellt werden können, wie das zum Teil schon bei von Wohnungsbränden betroffenen Menschen passiert.“ Abschließend kündigt Plach an, die Situation genau beobachten zu wollen und sich dafür einzusetzen, dass die MieterInnen nicht unter den Handlungen des Vermieters leiden.