Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden bei der Sommerschule nicht mitgedacht

SPÖ-Mayr: Unterrichtsminister Faßmann muss Assistenzkräfte zur Verfügung stellen

Die Sommerschule des Unterrichtsministeriums soll dieses Jahr wieder in den letzten beiden Ferienwochen stattfinden. Mit neuem Konzept und offen für alle Schülerinnen und Schüler, die individuelle und gezielte Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und für VolksschülerInnen auch im Sachunterricht benötigen, soll drohenden Bildungsnachteilen aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen während der Schulschließungen in Folge der COVID-19-Pandemie entgegengewirkt und eine gute Vorbereitung auf den Unterricht im kommenden Schuljahr ermöglicht werden.

„Das klingt auf den ersten Blick sehr gut, sinnvoll und begrüßenswert, jedoch werden, wie so oft, einige Kinder und Jugendliche vergessen. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, also solche, die im Regelschuljahr sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wurden offensichtlich bei dieser Sommerschule des Bundes nicht mitgedacht“, ist für Bildungsstadträtin Elisabeth Mayr und Wolfgang Begus, Obmann des Vereins Integration Tirol, unverständlich weshalb die Finanzierung der Assistenz vom Bundesministerium ausgeklammert wurde.

Ausschlaggebend für den Besuch der Sommerschule soll jedenfalls die Empfehlung der zuständigen Lehrkraft beziehungsweise der Schulleitung sein, heißt es auf der Homepage des Unterrichtsministeriums. Sollen diese vielleicht sogar für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen keine Empfehlung aussprechen?

„Der Ausschluss dieser Kinder und Jugendlichen von der Sommerschule ist klar diskriminierend. Besonders unter dem Aspekt, dass die Teilnahme in die Mitarbeitsnote in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik im nächsten Schuljahr einfließt“, betont Wolfgang Begus und weiß von einigen Eltern, die sich hilfesuchend bei ihm gemeldet haben, dass sehr wohl auch diese Schülerinnen und Schüler die Sommerschule besuchen wollen würden.

„Dass diese Kosten wieder einmal den Gemeinden als Schulerhalter umgehängt werden könnten und damit in Kauf genommen wird, dass das Angebot nicht von allen Kindern, die es brauchen, angenommen werden kann, ist entschieden abzulehnen. Es darf nicht von der Finanzkraft einer Gemeinde abhängen, ob ein Kind mit Assistenzbedarf an der Sommerschule teilnehmen kann oder eine Absage erhält. Darüber, dass im Jahr 2021 Bildungsangebote des Bundes nicht von Haus aus inklusiv konzipiert und umgesetzt werden, kann man nur den Kopf schütteln“, schließt Mayr.