
SP-Plach/Mayr: „Möglichkeiten des ‚Bodenbeschaffungsgesetzes‘ müssen in Innsbruck angewendet werden, um dringend benötigtes Bauland zu mobilisieren.“
„Es ist fünf nach zwölf am Innsbrucker Wohnungsmarkt“, eröffnet SPÖ-Innsbruck Vorsitzender GR Benjamin Plach. „Im städtischen Wohnungsamt sind mittlerweile über 2.000 Anträge für über 4.300 wohnungssuchende Innsbruckerinnen und Innsbrucker vorgemerkt. Es braucht nun endlich ein entschlossenes Handeln der Stadtpolitik“, so der Sozialdemokrat weiter.
„Immer mehr Menschen können sich das Wohnen in Innsbruck nicht leisten, die Wohnungspreise sind selbst für den Innsbrucker Mittelstand mittlerweile nicht mehr zu stemmen. Es braucht nun drastische Maßnahmen, um Bauland zu mobilisieren und leistbaren Wohnraum schaffen zu können. Hierzu gehört die Verordnung eines ‚Wohnungsnotstands‘ um in Kaufverträge eintreten und Flächen im öffentlichen Interesse sichern zu können“, schließt sich SPÖ-Stadträtin Elisabeth Mayr ihrem Parteikollegen an.
Mayr und Plach drängen darauf, die Bestimmungen des ‚Bodenbeschaffungsgesetzes‘ für die Landeshauptstadt anzuwenden und bringt im Oktober einen entsprechenden Gemeinderatsantrag ein. Dieses Bundesgesetz eröffnet die Möglichkeit, bei einem ‚quantitativen Wohnungsfehlbestand‘ der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für sämtliche als Bauland gewidmete, jedoch unbebaute Grundstücke im Gemeindegebiet einzuräumen.
Für einen solchen quantitativen Wohnungsfehlbestand müssen gemäß dem Bodenbeschaffungsgesetz mehr als 2 % der Wohnbevölkerung einer Gemeinde anerkannt wohnungssuchend sein. Dies wären in Innsbruck ca. 2.600 Personen. „Im August 2021 waren sogar über 4.300 Personen beim städtischen Wohnungsamt als wohnungssuchend gemeldet. Das bedeutet, dass der Mangel an Wohnung in Innsbruck so groß ist, dass die Voraussetzungen für diesen gesetzlichen Hebel sogar übererfüllt sind“, weiß Mayr. „Jetzt muss der Innsbrucker Gemeinderat diese Feststellung beschließen, damit die Landesregierung in weiterer Folge die Anwendung dieses Gesetzes verordnen kann“, erläutert Mayr die weitere Vorgangsweise.
„Es handelt sich um nichts weniger als eine Notstandsmaßnahme, die in Anbetracht der dramatischen Situation am Innsbrucker Wohnungsmarkt aber mehr als angemessen ist. Deshalb müssen wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Bauland zur Schaffung von geförderten Wohnungen zu mobilisieren. Dazu gehört auch dieses Gesetz, das der Gemeinde weitreichende Vorkaufsrechte und somit Zugriff auf gewidmetes, aber nicht genutztes Bauland gibt“, verdeutlicht Plach nochmals den Ernst der Lage.
Die Stadt Innsbruck kann nach einer entsprechenden Verordnung in jeden Vertrag zwischen privatem Verkäufer und Käufer eintreten und das Grundstück zu den vereinbarten Konditionen erwerben. „Ist der Preis für das Grundstück überzogen, kann auch gerichtlich ein angemessener Preis festgestellt werden“, erläutert Plach die Wirkung einer solchen Verordnung.
„Sollte ein privater Eigentümer dem Verkauf an die Gemeinde zu angemessenen Konditionen nicht zustimmen, so ermöglicht das ‚Bodenbeschaffungsgesetz‘ als letztes Mittel auch eine Enteignung gegen eine angemessene Entschädigung“, so Plach weiter. „Die knappen Bodenreserven in Innsbruck müssen im Interesse aller genützt werden und dürfen nicht dem Profit einiger Weniger zum Opfer fallen. Daher gilt es vorausschauend Boden für leistbaren Wohnraum, soziale Infrastruktur und Grünflächen im Sinne der Bevölkerung sicherzustellen“, so Plach und Mayr abschließend.
Rückfragen:
GR Mag. Benjamin Plach – 0650 93 79 811
StRin Mag.a Elisabeth Mayr – 0660 8986224
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