Heimische Betriebe brauchen jetzt sofort wirksame finanzielle Hilfen!

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Österreich befindet sich im bereits vierten Lockdown, der Regierung ist die Pandemie völlig entglitten. Das hat auch katastrophale Folgen für Tourismus, Handel und die gesamte Wirtschaft. Die SPÖ hat konkrete Vorschläge, wie heimischen Betrieben jetzt rasch und wirksam geholfen werden kann. 

Weil die Regierung den Sommer verschlafen und die Pandemie mehrfach für beendet erklärt hat, ist Österreich im vierten Lockdown. Im Finanzministerium hat man sich offenbar aber nicht auf dieses Worst-Case Szenario vorbereitet – so wie man es von einer professionell agierenden Regierung erwarten würde.

„Trotz all unserer Warnungen wiederholen ÖVP und Grüne gerade wieder sämtliche Fehler bei der Pandemiebekämpfung, gerade auch was die Wirtschaftshilfen betrifft. Durch die Verzögerung beim Härtefallfonds treibt die Regierung Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmen einmal mehr an den Rand der Existenz“, betont unser Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter.

Auch unsere Tourismussprecherin Melanie Erasim  kritisiert die unzureichenden Wirtschaftshilfen der Regierung: „Die Tourismusbetriebe – in vielen Gegenden Österreichs wirtschaftliche Lebensader –  müssen aufgrund des Totalversagens der Regierung abermals große Einnahmenentfälle befürchten. Den vielen – auch kleineren und mittleren – Betrieben im Tourismus, allen voran der Hotellerie und Gastronomie, fehlt Klarheit und Rechtssicherheit. Einzig und allein die Seilbahnkönige haben sich mit den erlaubten und höchst umstrittenen Lift-Öffnungen durchgesetzt. Das zeigt, auf welcher Seite diese Regierung steht!“

Regierungsfehler: Härtefallfonds ersatzlos ausgelaufen

Obwohl die SPÖ mit Anträgen auf eine Verlängerung des Härtefallfonds gedrängt hat, hat Türkis-Grün diesen mit Ende September ersatzlos auslaufen lassen. Eineinhalb Monate später muss dieser nun reaktiviert werden, dabei kommt es zu großen zeitlichen Verzögerungen. Laut Informationen der WKÖ können die Hilfen erst mit 16. Dezember beantragt werden, also erst nach dem voraussichtlichen Ende des Lockdowns. Unternehmen haben aber jetzt Einnahmeausfälle, in vielen Betrieben fehlt die Liquidität, auch weil sie noch immer unter den Folgen vergangener Lockdowns leiden.

Regierungsfehler: Ausfallbonus wurde abgeschafft

Auch der Ausfallbonus wurde als Instrument abgeschafft und muss nun wieder eingeführt werden. 48 Stunden nach der Verhängung des Lockdowns gab es aber noch immer keine Richtlinie geschweige denn eine Antragsmöglichkeit für den Ausfallbonus. Unklar ist auch, ob diese Hilfe weiterhin an eine Arbeitsplatzgarantie geknüpft ist, im ersten Lockdown hat die Bundesregierung mit der Streichung der Entschädigungszahlungen binnen drei Wochen 200.000 Menschen arbeitslos gemacht. Wenn hier nicht bald Klarheit herrscht, droht eine solche Entwicklung bei Gastro- und Tourismusbetrieben, aber auch im Handel. Besonders beunruhigend ist auch, dass der Ausfallbonus nur bei einem 40-prozentigen Umsatzrückgang zum vergleichbaren Monat im Jahr 2019 gewährt werden soll. Da der Lockdown im November 2021 mit neun Tagen aber weniger als 30 Prozent der 30 Tage im November dauert, wird die überwiegende Mehrheit der Betriebe bei gleichmäßiger Umsatzverteilung über das Monat unter 40 Prozent liegen und damit überhaupt keinen Ausfallbonus beziehen können!

SPÖ-Vorschläge, um heimischen Betrieben rasch zu helfen

Neben laufenden Löhnen und Gehältern müssen Betriebe jetzt auch das Weihnachtsgeld und die Raten aus den COVID-Stundungen beim Finanzamt und der Sozialversicherung zahlen, was sie zusätzlich in finanzielle Nöte bringt. Die SPÖ schlägt folgende Maßnahmen vor, um den heimischen Betrieben zu helfen:

  • Verlängerte Frist für Zurückzahlung von Covid-Hilfen: Sofortige Stundung aller Steuerforderungen an die Unternehmen sowie aller Zahlungen an Sozialversicherungsträger – zumindest bis Februar 2022
  • Sofortige Akontozahlung von 1.000 Euro pro Mitarbeiter*in an alle Betriebe, die vom Lockdown betroffen sind. EPU sollen die 1.000 Euro für den/die Unternehmer*in selbst erhalten – das Akonto für den/die Unternehmer*in selbst kann mit der späteren Härtefallfondsförderung gegengerechnet werden.
  • Steuerfreie Geschenkgutscheine statt Weihnachtsfeier für Arbeitnehmer*innen:  Analog zu 2020 soll der steuerfreie Betrag für Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer*innen um die bisher steuerfreien Beträge für die Weihnachtsfeiern erhöht werden.