Mückstein soll nicht Arbeit abwälzen, sondern Gesetze so ändern, dass ordentliche medizinische Versorgung an Schulen wieder möglich wird
„Das klingt nach einem tollen Plan, die Schulärzt:innen für die Impfungen der Kinder einzusetzen, doch dafür müssten ausreichend Schulärzt:innen zur Verfügung stehen“, ist SPÖ-Stadträtin Elisabeth Mayr überrascht über das in der ‚Tiroler Tageszeitung‘ geäußerte Ansinnen des Bundes-Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein.
Offenbar ist dem obersten Verantwortlichen für Gesundheit in Österreich entgangen, dass zahlreiche Schulärzt:innen für die epidemiologischen Einsätze auf Landesebene abgeworben wurden und folglich die Städte und Gemeinden, die für die Schulärzt:innen zuständig sind, nun zahlreiche leere Schulärtzestellen haben. Neue Schulärzt:innen sind aber aufgrund der verhältnismäßig geringen Bezahlung nur schwer zu bekommen. Die Schulärtzte-Tarife sind übrigens vom Land vorgegeben. Die Bezahlung für die Epidemie-Einsätze ist nämlich um ein Vielfaches höher als jene für Schulärzt:innen, was den Mangel im Schulärtzebereich weiter forciert.
Die Stadt Innsbruck wird, nach Genehmigung durch das Land, eine Erhöhung der Bezahlung um knapp 50 Prozent umsetzen, womit hoffentlich eine Verbesserung der Situation eintreten wird. Derzeit ist nämlich nur die Hälfte der Stellen besetzt.
„Uns allen muss aber klar sein, dass Nachbesserungen durch eine einzelne Stadt oder Gemeinde auch der Startschuss eines Wettbewerbs unter allen Gemeinden sein kann. Eines beinharten Wettbewerbs um die geringe Zahl an Schulärzt:innen, mit dem letztlich nur ein Mangel höchstbietend verwaltet wird“, sieht Mayr in dieser Vorgehensweise eine Gefahr lauern und nicht die Lösung des Problems weiterhin unterversorgter Schulstandorte.
Wichtig wäre, dass Mückstein eine komplette Umgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen angeht. So sind zum Beispiel die Voraussetzungen für Inklusion, nämlich die Übertragungsprozeduren von notwendigen Maßnahmen zur Gesundheit von Kindern mit besonderen Erkrankungen oder auch Allergien, nicht praktikabel und nur für Einzelfälle ausgelegt.
In der Praxis muss aber für jedes einzelne Kind, das zum Beispiel eine Nussallergie hat, eine Schulärtzt:in jeder Lehrperson einzeln eine Einschulung in der Anwendung eines entsprechenden EpiPen geben, auch die Übertragung dieser Befähigung muss mit jeder Lehrperson einzeln abgearbeitet werden. Vier Formulare und ein enormer bürokratischer Aufwand für alle steckt dahinter, was bei der steigenden Anzahl von Allergien, Unverträglichkeiten, etc. nicht mehr zu bewältigen ist. Der Widerspruch, dass die Ärtzt:innen die Lehrpersonen darüber aufklären müssen, dass sie die Anwendung nicht machen müssen, jedoch deren Dienstrecht ihnen dieses vorschreibt, sei hier nur am Rande erwähnt.
„Herr Minister Mückstein, unter den aktuellen Bedingungen ist es illusorisch, den Schulärzt:innen noch weitere Aufgaben aufzubürden. Dieser Plan ist – wenn er mehr sein soll als mangelhaftes Stückwerk – zum Scheitern verurteilt. Bitte sorgen Sie stattdessen möglichst rasch dafür, dass es wieder erstrebenswert wird, Schulärzt:in zu sein und gerne an den Schulen mit und für die Kinder und Jugendlichen zu arbeiten. Derzeit ist das definitiv nicht der Fall“, appelliert Mayr eindringlich, dauerhafte Verbesserungen sofort anzugehen, denn der medizinische Kollaps an den Schulen steht nicht vor, sondern schon in der Tür.
Rückfragen: Elisabeth Mayr 0660/8986224