SPÖ hat wesentliche Verbesserungen erreicht

Impfen, Impfung, Covid, Corona, Gesundheit, Arzt Bild: Foto von Gustavo Fring von Pexels

Die SPÖ hat die Impfpflicht weder gefordert noch gewünscht, sie ist wegen des desaströsen Krisenmanagements der Regierung aber notwendig. Der vorliegende Entwurf für ein Impfpflichtgesetz enthält dank der SPÖ wesentliche Verbesserungen, u.a. die laufende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit.

„Keiner hat sich die Impfpflicht gewünscht, aber sie ist leider notwendig geworden, um die Durchimpfungsrate anzuheben. Das Ziel muss immer der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Lebens sein. Es geht darum, einen weiteren Lockdown im Herbst  zu verhindern“, sagt unsere Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner und ergänzt: „Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Impfpflicht konnte gegenüber dem Begutachtungsentwurf in wesentlichen Punkten verbessert werden. Die laufende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit war hier ein ganz zentraler Punkt. Es liegt nun ein praktikabler Entwurf vor, der vorbehaltlich der letzten Prüfung und in Kombination mit positiven Impfanreizen von der SPÖ unterstützt wird.“

Unser Gesundheitssprecher Philip Kucher und unser Verfassungssprecher Jörg Leichtfried betonen: „Die SPÖ bekennt sich zu einer Impfpflicht – diese muss aber verfassungsgemäß sein. Deshalb haben wir uns auch in die Verhandlungen eingebracht und konnten wesentliche Verbesserungen durchsetzen.“

Viele Verbesserungen erreicht

Der Gesetzesentwurf für die Einführung der Impfpflicht wurde am 17. Jänner im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Teilen der NEOS beschlossen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es ein ausreichendes Begutachtungsverfahren, Expert*innengespräche und die die Einbindung von Verfassungs- und Verwaltungsjurist*innen sowie Landesamtsdirektor*innen in das Gesetzwerdungsverfahren gibt. Bei den inhaltlichen Punkten des Gesetzesentwurfs zur Impfpflicht haben wir folgende Verbesserungen erreicht:

  • Schutzmechanismus: laufende Überprüfung, ob das Gesetz noch verfassungsgemäß ist. Expert*innen überprüfen alle drei Monate die Zahlen und die Lage. Wenn diese Überprüfung ergibt, dass das Gesetz nicht mehr nötig ist, tritt es außer Kraft.
  • Befristung: das Gesetz endet automatisch am 31.1.2024. Wenn die von der SPÖ durchgesetzte laufende Überprüfung ergibt, dass das Gesetz nicht mehr nötig ist, kann es auch schon früher außer Kraft gesetzt werden.
  • Keine Impfpflicht für Minderjährige
  • Keine Ersatzfreiheitsstrafen, keine Beugehaft
  • Bei der Strafhöhe werden die Einkommensverhältnisse berücksichtigt.

Positive Impfanreize zentral

Bis zur Plenarsitzung am Donnerstag, 20. Jänner, sind noch Klarstellungen bei den offenen Fragen wie beim Thema arbeits- und sozialrechtliche Auswirkungen notwendig. „Es muss klar sein, dass die Impfpflicht keine Auswirkungen auf Arbeits- und Sozialrecht hat – am Arbeitsplatz muss weiter 3G gelten“, so Leichtfried. Außerdem muss die Ausstattung der Behörden zum Vollzug des Gesetzes sichergestellt sein. Um ein sinnvolles Gesamtpaket zu schnüren, sind für uns ergänzend zur Impfpflicht auch positive Impfanreize ganz zentral.