SP-Plach: „Rechtsgrundlage für Bezug muss offengelegt werden, auch ist eine mögliche Rückforderung zu prüfen!“
„Der von der ehemaligen Bürgermeisterin offenbar gewährte und vom jetzigen Bürgermeister weiterhin gewährte Bezug von Werner Frießer als Aufsichtsratsvorsitzendem muss lückenlos aufgeklärt werden“, eröffnet SPÖ-Innsbruck Vorsitzender und Mitglied des Kontrollausschusses Benjamin Plach.
„Die heute in der Tiroler Tageszeitung veröffentlichten Bezüge für seine Tätigkeit im Patscherkofel-Aufsichtsrat bedürfen nicht nur einer Prüfung von Seiten der Gemeinde Seefeld, sondern auch einer umfangreichen Prüfung durch die Stadt Innsbruck“, fährt Plach fort. Hierfür kündigt er Gespräche mit den anderen Gemeinderatsfraktionen für eine mögliche Sonderprüfung durch das städtische Kontrollamt an.
„Uns ist keine Rechtsgrundlage bekannt, auf der Herr Frießer einen Anspruch auf Bezahlung für seine Tätigkeit hatte, besonders verwunderlich ist eine Bezahlung über eine andere Gesellschaft, nämlich die Bergbahnen Rosshütte“, erläutert Plach weiter. „Es muss daher auch geprüft werden, wer die Zahlungen an die Rosshütte Bergbahnen angeordnet hat und ob eine Rückforderung im Sinne der Innsbrucker Steuerzahler:innen möglich ist“, fordert Plach Konsequenzen von Seiten der Stadt ein.
„Ebenso ist der Verdienst von mehr als € 25.000,- brutto jährlich jenseits jeder mittlerweile transparent festgelegten Entlohnung für Aufsichtsratsvorsitzende durch die Stadt Innsbruck“, zeigt sich Plach über die Höhe des Bezugs verwundert und ergänzt: „Der AR-Vorsitzende der IKB AG erhält im Vergleich eine jährliche Entschädigung von € 10.000, – hier stimmen die Verhältnisse des damaligen Bezugs nicht!“
Rückfragen: GR Benjamin Plach, 0650 9379811