Regierung muss gegen hohe Spritpreise vorgehen

Tankstelle, tanken, Sprit, Benzin, Diesel, Auto Bild: Engin Akyurt auf Pixabay

Die Spritpreise sind exorbitant hoch – und das, obwohl der Ölpreis sinkt. Wir fordern die Wirtschaftsministerin auf, die Preise endlich zu regulieren: Denn laut Gesetz ist sie sogar dazu verpflichtet.

Der Ölpreis sinkt zwar, doch an den Zapfsäulen merkt man davon nichts, die Spritpreise sind enorm hoch. Laut Gesetz ist die Wirtschaftsministerin dazu verpflichtet, preisregulierend einzugreifen, wenn der Benzinpreis in Österreich vom internationalen Preis ungewöhnlich stark abweicht. Für unseren Energiesprecher Alois Schroll ist es unverständlich, warum Schramböck nichts tut, „denn auf Basis des geltendes Preisgesetzes wäre die Ministerin sogar dazu verpflichtet“. Aktuell weicht der Spritpreis um mehrere 100 Prozent ab. „Wenn das kein Fall für das Preisgesetz ist, was dann?“, fragt Schroll.

Bild: SPÖ Parlamentsklub / David Višnjić

Stattdessen hat Vizekanzler Kogler überlegt, die Bundeswettbewerbsbehörde wegen der hohen Spritpreise einzuschalten. „Offenbar kennt selbst der Vizekanzler der Republik wichtige gesetzliche Grundlagen nicht. Sonst wüsste er, dass es nicht die Bundeswettbewerbsbehörde braucht, um bei den Benzinpreisen regulierend einzugreifen, sondern einfach die Wirtschaftsministerin bei überhöhten Benzinpreisen von sich aus tätig werden kann – und gesetzlich auch muss“, sagt unser stv. SPÖ-Klubvorsitzender Jörg Leichtfried. „Worauf warten Kogler und Schramböck?“ „Die Zeit der Ausreden und der Untätigkeit muss vorbei sein“, fordert Leichtfried die Ministerin auf, einzugreifen.

Hintergrund – Preisgesetz schreibt Einschreiten vor

Aus dem Preisgesetz: „Besteht bei Erdöl und seinen Derivaten auf Grund bestimmter, belegbarer Tatsachen Grund zur Annahme, dass der von einem oder mehreren Unternehmen dafür geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten von Amts wegen zu untersuchen, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik eines oder mehrerer Unternehmen zurückzuführen ist.“

Und weiter heißt es: „Ergibt eine Untersuchung gemäß Abs. 1, dass der Preis oder die Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist und hat diese volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen.“