Wohnen, Kautionsfond, Allgemein

Kautionsfonds für Innsbrucker Mieter:innen!

SP-Mayr/Plach: „Alle Vorarbeiten für den Start sind erledigt, nichts spricht gegen die Umsetzung“

„Die Mietpreise steigen unaufhörlich und erreichen ein Niveau, das vielen Innsbruckerinnen und Innsbruckern einen Großteil ihres Einkommens aus der Geldbörse saugt“, eröffnet SPÖ-
Innsbruck Vorsitzender Benjamin Plach. „Bei Neuanmietungen ist neben den Einrichtungskosten, die so ein Umzug mit sich bringt, auch eine Kaution, meist in der Höhe von drei Monatsmieten, zu berappen. Das übersteigt dann oft die Möglichkeiten der Wohnungssuchenden und sie verbleiben in zu kleinen oder Substandardwohnungen“, ergänzt Stadträtin Elisabeth Mayr eine der Kernproblematiken.

Kautionsfonds kann Abhilfe schaffen

„Die Schaffung eines städtischen Kautionsfonds, als rückzahlbares Darlehen für die betroffenen Innsbruckerinnen und Innsbrucker, kann hier eine spürbare Entlastung bringen und die Angst vor Überschuldung nehmen“, begründet Mayr ihren bereits vor 3 Jahren, im April 2019, eingebrachten Antrag, welcher vom zuständigen Wohnungsreferenten Georg Willi ewig in der Warteschleife geparkt wurde. „Ich habe die Erarbeitung von Richtlinien schließlich selbst in die Hand genommen und gemeinsam mit Benjamin Plach, dem Fachamt und dem Büro des Bürgermeisters einen Lösungsansatz erstellt, der einfach sowie mit geringem bürokratischen Aufwand anwendbar ist und in anderen Städten in ähnlicher Form schon erfolgreich praktiziert wird“, unterstreicht Mayr, dass es ihr nicht bloß um eine Presseschlagzeile gehe, sondern um konkrete Maßnahmen, die direkt bei den Betroffenen ankommen.

Die Eckpunkte des Kautionsfonds sind leicht erklärt:

  • Bezugsberechtigt sind mindestens 18-jährige Personen, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen oder insgesamt 10 Jahren mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben.
  • Deren anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen die Einkommensgrenzen der Tiroler Wohnbauförderung nicht übersteigt.
  • Der Kautionsbeitrag ist als zinsenloses Darlehen auf die Laufzeit von maximal 36 Monaten zu betrachten
  • Er ist in 33 gleichen Monatsraten innerhalb von drei Jahren ab Gewährung zurückzuzahlen, wobei die erste Rate drei Monate nach Auszahlung des Kautionsbeitrages fällig wird.
  • Der Kautionsbeitrag wird mit der Hälfte der laut Mietvertrag vereinbarten Bruttokaution, jedoch mit höchstens 1.500,00 Euro festgesetzt.
  • Anträge sind bei der Stadt Innsbruck – Amt für Wohnungsservice samt dazugehöriger Unterlagen (Mietvertrag oder ein verbindliches Mietanbot für die gegenständliche Wohnung, aus dem die Höhe der Kaution ersichtlich ist) einzubringen.
  • Die Antragstellung ist bis spätestens einen Monat nach Beginn des Mietverhältnisses möglich.
  • Der Kautionsbeitrag wird grundsätzlich nur ein Mal pro Person gewährt. Ein weiteres Ansuchen ist erst bei vollständiger Rückzahlung eines früher gewährten Darlehens möglich.

Richtlinie und Budget schon längst vorhanden

„Die Richtlinie für die Gewährung der Kautionsunterstützung liegt also vor und braucht nur noch beschlossen zu werden“, sehen die beiden Sozialdemokrat:innen keine Hindernisse mehr, denn „Wir haben im Budgetvoranschlag für 2022 schon 50.000 Euro für die Einrichtung dieses Kautionsfonds beschlossen. Jetzt muss er endlich für die Hilfesuchenden angeboten werden und darf nicht in einer Schublade verschwinden“, drängen Mayr und Plach auf einen sofortigen Start.