Elisabeth Mayr: „Neues sozial gestaffeltes und faires Ermäßigungssystem für Hort und schulische Nachmittagsbetreuung wurde im Finanzausschuss gekillt“
„Außer netten Überschriften produzieren die anderen Stadtsenatsmitglieder rein gar nichts, das den Familien in Innsbruck wirklich eine spürbare Entlastung in diesen schwierigen Zeiten bringen würde. Ganz im Gegenteil, sie begegnen dieser Herausforderung mit Desinteresse, Zynismus, Gefühlskälte und Ignoranz“, ist Stadträtin Elisabeth Mayr auch einen Tag nach dem gestrigen Finanzausschuss noch immer zutiefst erschüttert.
Stadträtin Mayr hat dem Wunsch des gemeinsamen Runden Tischs gegen Teuerung folgend bei der zweiten Sitzung des Runden Tischs vor rund einem Monat ein neues sozial gestaffeltes Ermäßigungssystem vorgelegt, dass neben den Geringverdiener:innen auch dem Mittelstand eine spürbare Entlastung bringen würde. Doch den Elisabeth Mayr als einziger Frau im Finanzausschuss gegenübersitzenden Männern von Grün, Schwarz, Gelb und Blau ist das zu teuer. Sie meinen, dass die einer Grobschätzung zu Grunde liegenden daraus resultierenden Mindereinnahmen von rund 1,1 Mio. Euro (das sind etwa 45 Prozent aller Einnahmen eines Kalenderjahrs in Hort und schulischer Nachmittagsbetreuung) nicht finanzierbar seien. Sie wollen bloß eine kosmetische Verbesserung in der maximalen Höhe von einmalig 300.000 Euro.
„Mit einmal 300.000 Euro können wir allen Innsbrucker Kindern und Jugendlichen vielleicht ein Eis kaufen. Was wir sicher nicht damit können, ist eine dauerhafte und sozial gestaffelte Erleichterung bei den monatlich anfallenden Gebühren für die Familien zu schaffen, die ihre Kinder in den Hort oder in die schulische Nachmittagsbetreuung schicken (müssen), wie es das vereinbarte Ziel war. Eine spürbare Erleichterung bei diesen Fixausgaben für alle, die nicht zu den Besser- und Bestverdienenden gehören, ist aber das Gebot der Stunde. Was die Familien hierdurch sparen, fließt wiederum direkt in den Markt“, ist Mayr überzeugt, dass dieses neue System exakt den Empfehlungen von Expert:innen zum Thema sozial gerechter Teuerungsbekämpfung entspricht und auch nicht dem vielzitierten „Gießkannen-Vorwurf“.
Aktuell ist eine Alleinverdienerin mit einem Kind in der Nachmittagsbetreuung erst dann von Gebühren befreit und bezahlt den niedrigsten Essensbeitrag von 1,70 Euro pro Mahlzeit, wenn sie über nicht mehr als 692 Euro pro Monat Netto-Haushaltseinkommen verfügt. Dieser Betrag liegt deutlich unter der Mindestsicherung. Mit dem neuen System läge die Einkommensgrenze für Befreiung und Reduktion beim Essen bei 1.590 Euro Netto-Haushaltseinkommen pro Monat. Für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit zwei Kindern wäre der Richtwert bei 2.472 Euro statt 1.076 Euro gelegen.
Der zynischen Gefühlskälte nicht genug, wurde auf Antrag von Grün-Gemeinderat Dejan Lukovic der Vorschlag komplett gestrichen und kann somit im kommenden Gemeinderat nächsten Mittwoch nicht mehr behandelt werden.
„Ich bin mir sicher, dass Herr Bürgermeister zur Gesichtswahrung nun fieberhaft versuchen wird, einen eigenen Vorschlag vorzulegen, der billiger bzw. noch schlimmer: eine Einmalzahlung ist“, kritisiert Mayr. „Überschriften, die gut klingen, sind zu wenig. Es braucht mutige Maßnahmen, die echte Entlastungen bringen, die ankommen und dafür werden die SPÖ und ich mit aller Kraft kämpfen.“