Wohnzonen zur Bekämpfung von Kurzzeitvermietungen höchstgerichtlich bestätigt!

SP-Plach: „Wien machts vor: Verbot von AirBnB und Co in besonders belasteten Stadtteilen möglich – Innsbruck muss nachziehen!“

Gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtsfhofs (VwGH) ist eine Ausweisung von Wohnzonen und ein (nahezu) gänzliches Verbot von Kurzzeitvermietungen in diesen rechtlich zulässig, die rechtliche Grundlage in der Bauordnung für Wien wurde bestätigt.

SP-Stadtparteivorsitzender Benjamin Plach ist erfreut über die Entscheidung und appelliert an die Landesregierung: „Auch Innsbruck als Tourismushochburg braucht endlich die Möglichkeit, durch Wohnzonen Kurzzeitvermietungen in besonders belasteten Stadtteilen gänzlich verbieten zu können. Flächen als Wohnzonen auszuweisen, erhöht einerseits die Wohn- und Lebensqualität, andererseits können Wohnungen für die dauerhafte Vermietung mobilisiert werden.“

Der Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Fall in Wien darüber, dass die Vermietung von Objekten als „gewerbliche Nutzung“ im Rahmen der Wiener Bauordnung auszulegen ist, da diese die regelmäßige, kurzfristige Vermietung vorsieht und in definierten Wohnzonen nicht zulässig ist. Somit sah das VwGH ein Verstoß gegen das Verwendungsgebot des § 7a Abs. 3 Wiener Bauordnung. Eine solche gesetzliche Grundlage könnte also jederzeit auch für Tirol geschaffen werden und somit die Ausweisung solcher Zonen in Innsbruck ermöglichen.

 

Bereits 2018 beschloss der Wiener Landtag die Einführung von Wohnzonen, um kurzfristige Vermietungen zurückzudrängen und den Wohnungsbestand zu erhalten. Die SPÖ fordert seither auch eine Umsetzung für Tirol und insbesondere Innsbruck. „Erfolgreiche Schritte erfordern ein Bündel an Maßnahmen. Die Einführung der Arbeitsgruppe für Kurzzeitvermietung von Wohnraum und das Leerstandsmonitoring zur Erhebung von Daten des Wohnungsbestandes sind der Beginn. In weiterer Folge muss die Ausweisung von Wohnzonen in allen Stadtteilen erfolgen, damit gewerblichen Kurzzeitvermietungen ein Riegel vorgeschoben werden kann. Das Land muss nun endlich die Grundlage schaffen, damit wir in Innsbruck auch eine solche Ausweisung vornehmen können“, bekräftigt Plach seine Forderung.