Dringender Antrag zur Änderung des Innsbrucker Stadtrechts mit überwältigender Mehrheit beschlossen!

Eigenmächtige Änderungen der Magistratsorganisation durch den Bürgermeister sollen verunmöglicht und Beschlüsse auch gegen den Bürgermeister ermöglicht werden.

 Mit den Stimmen von FPÖ, FI, ÖVP, SPÖ, Lebenswertes Innsbruck (LI), GI, ALI und Fritz wurde heute mittels dringlichem Antrag eine Änderung des Innsbrucker Stadtrechts im Tiroler Landtag beantragt.

Damit soll künftig eine Änderung der Magistratsorganisation durch den Bürgermeister nur noch mit Zustimmung des Stadtsenats möglich sein. Weiters soll es durch qualifizierten Antrag im Stadtsenat und einer Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat möglich sein, auch gegen den Bürgermeister eine Änderung der Rathausstrukturen zu beschließen.

GR Benjamin Plach, Vorsitzender des Rechtsausschusses, hierzu: „Mit dieser Stadtrechtsänderung ist ein Alleingang des Bürgermeisters künftig ausgeschlossen. Auch können die erfolgten Fehlentwicklungen im Rathaus mit qualifizierter Mehrheit rückgängig gemacht werden.“

„Der Antrag wird nun an den Tiroler Landtag übermittelt. Wir hoffen, dass dort im Sinne der Rechtssicherheit und in Anerkennung der Dringlichkeit schnell eine dementsprechende Adaptierung des Stadtrechts einer Beschlussfassung zugeführt wird“, ergänzt KO Lucas Krackl, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Über die nun dringend notwendig gewordene Stadtrechtsänderung hinaus bekräftigen alle Beteiligten ihre Bereitschaft zur weiteren Überarbeitung des Stadtrechts im Lichte der Ereignisse der letzten Tage und Wochen.