SP-Plach: „Von Mitte-Rechts-Allianz beschlossene Änderung der Vergaberichtlinien ist ein Tiefschlag für die städtische Wohnungsvergabe und legistisch schwach. Vormals staatstragende Parteien FI und ÖVP in Innsbruck endgültig am Gängelband der FPÖ!“
Drei zentrale Fehlentscheidungen wurden im gestrigen Gemeinderat mit nur einer Abstimmung durch Mehrheit von FPÖ, FI, ÖVP, GI und Fritz beschlossen. Einerseits wurde unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Angebots für den Mittelstand eine massive Benachteiligung für Menschen, die am dringendsten auf das städtische Wohnungsangebot angewiesen sind, beschlossen. Zweitens wurde ein Paradigmenwechsel im städtischen Wohnbau, weg von günstigen wohnbaugeförderten Wohnungen, eingeleitet. Drittens sind die beschlossenen Richtlinien legistisch schlecht und führen zu skurrilen Situationen für die betroffenen Wohnungswerber:innen, sowie die städtischen Mitarbeiter:innen.
Der Entwurf beinhaltet die Zuweisung von einem Drittel der ausfinanzierten städtischen Wohnungen an einen Bezieher:innenkreis mit überdurchschnittlichem Netto-Einkommen (Einpersonenhaushalt Einkommen über € 1.800,00; Zweipersonenhaushalt Einkommen über € 3.000; Zweipersonenhaushalt mit Kind über € 3.282,00). „Ausfinanzierte städtische Wohnungen sind aber die günstigsten Wohnungen in der städtischen Wohnungsvergabe. Diese werden dringend für Menschen mit geringem Einkommen benötigt. Nun soll ein Drittel dieser Wohnungen an Menschen mit höherem Einkommen vergeben werden, anstatt für diese im förderungsnahen Segment attraktive Angebote zu bieten. Dies hätte der Entwurf der SPÖ vorgesehen“, eröffnet SPÖ-Innsbruck-Vorsitzender GR Mag. Benjamin Plach und ergänzt: „Kurzum: Die billigsten Wohnungen gehen an die Wohnungswerber:innen mit den höchsten Einkommen, so ist eine Zuweisung an einen Zweipersonenhaushalt mit einem Einkommen von bis zu € 6.000,00 möglich. Von sozialer Gerechtigkeit ist hier keine Spur!“
Im gefassten Beschluss wurden allerdings nicht nur die Vergaberichtlinien geändert, sondern auch ein neuer Schlüssel für den städtischen Wohnbau beschlossen. Hierzu Plach weiter: „Künftig sollen 50% der Wohnungen bei städtischen Wohnbauten im ‚fördernahen‘ Bereich errichtet werden, auch wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmittel vorliegen. Anstatt also möglichst günstige wohnbaugeförderte Wohnungen zu errichten und die dafür zur Verfügung stehenden Landesmittel abzuholen, sollen bewusst teurere Wohnungen gebaut werden. Dies ist ein Schlag ins Gesicht für das leistbare Wohnen am ohnehin schon so belasteten Innsbrucker Wohnungsmarkt.“
Darüber hinaus hält der Jurist Plach fest, dass die Vergaberichtlinien legistisch schwach sind und auch zu äußerst benachteiligenden Situationen für die Wohnungswerber:innen führen. Ein Rechenbeispiel: „Eine alleinstehende Person mit einem Monatseinkommen von € 2.000,00 kann sich bereits ab einer Mietzinsbelastung von über € 500,00 für eine geförderte Stadtwohnung (im billigsten Segment!) vormerken lassen; die gleiche alleinstehende Person kann sich aber bei einem Monatseinkommen von € 1.750,00 erst ab einer Mietbelastung von über € 700,00 vormerken lassen. Das ist nicht nachvollziehbar, die Einkommensgrenzen wurden offenbar von meinen vorgelegten Richtlinien abgeschrieben, allerdings für eine komplett andere Thematik verwendet. Dies führt zu Verwirrungen bei der Vormerkung und einer zusätzlichen Belastung für die Mitarbeiter:innen im Amt“, so Plach abschließend der nochmals darauf hinweist, dass eine zweite Vergabeliste sinnvoll ist, allerdings nur für den klar abgegrenzten Bereich der fördernahen/freifinanzierten Wohnungen der Stadt.