SP-Plach: „Wiener Urteil ist Handlungsauftrag für Innsbrucker Politik. Letztinstanz bestätigt, dass eine verpflichtende Löschung von Angeboten auf AirBnB und Co. möglich ist. Diesbezüglicher SPÖ-Antrag muss endlich umgesetzt werden!“
Das Angebot an städtischen Wohnungen richtet sich an Personen, die sich am privaten Wohnungsmarkt kaum die Miete leisten können. Besonders sind davon junge Menschen und Familien betroffen. Während viele Menschen seit Jahren verzweifelt auf eine Wohnung warten, nutzen einige die touristische Attraktivität der Stadt Innsbruck und stellen auch ihre Stadtwohnungen entgeltlich auf Vermittlungsplattformen wie AirBnB zur Verfügung.
Dies ist durch die Mietverträge der jeweiligen gemeinnützigen Bauträger im Auftrag der Stadt Innsbruck verboten. Die SPÖ hat daher bereits im Jänner 2020 einen Antrag eingebracht, AirBnB dazu zu verpflichten, sämtliche Wohnungen unter städtischem Vergaberecht aufgrund des Verbots von der Plattform zu löschen. Bisher wurden rechtliche Bedenken geäußert und eine Umsetzung in Innsbruck kam nicht zustande.
Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Wien und der Vermittlungsplattform AirBnB hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Plattform das Angebot von Gemeindebauwohnungen der Stadt verhindern, sowie erzielte Gewinne offenlegen muss. „Nach der Entscheidung des OGH ist auch endlich die Rechtslage darüber klar. Plattformen wie AirBnB können wettbewerbsrechtlich verpflichtet werden, angebotene städtische Wohnungen sofort von ihren Plattformen zu nehmen“, freut sich SP-Stadtparteivorsitzender Benjamin Plach.
„Die Verpflichtung zur Löschung von inserierten Stadtwohnungen kann sofort umgesetzt werden, die rechtlichen Voraussetzungen sind geklärt. Es gilt nun schnellstmöglich zu handeln, um gemeinsam mit der ‚Taskforce-AirBnB‘ der Kurzzeitvermietung in dieser Stadt endlich einen Riegel vorzuschieben“, so Plach abschließend der im Falle der Nicht-Umsetzung noch einen weiteren diesbezüglichen Antrag im Gemeinderat einbringen wird.