SP-Mayr/Plach: „Wichtige Maßnahme zur Entlastung bei Anmietungen nun endlich Realität!“
Beim Einzug in eine Wohnung fällt anfangs eine Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten an, die als Sicherheitsleistung dient. Aufgrund der hohen Mietpreise in Innsbruck, sind diese Kosten für viele Menschen eine enorme Hürde. Um Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Innsbruck zu Beginn eines Umzugs unterstützen zu können, wurde die Errichtung eines Kautionsfonds beschlossen. Dieser ist ein zinsloses Darlehen von der Stadt Innsbruck mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten, wobei die erste Rate drei Monate nach Auszahlung fällig wird.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Mindestalter von 18 Jahren.
- Die österreichische Staatsbürgerschaft oder im Personen die im Sinne der Wohnbauförderung österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind.
- Der Hauptwohnsitz liegt vor der Antragstellung seit mindestens drei Jahren durchgehend oder insgesamt 10 Jahre in Innsbruck.
- Das monatliche Haushaltseinkommen unterliegt der Einkommensgrenze der Tiroler Wohnbauförderung nach 2 Abs. 9 TWFG.
- Sie erhalten keine weitere Unterstützung zur Bedeckung der Kaution.
- Die Wohnung befindet sich im Stadtgebiet von Innsbruck.
In welcher Höhe wird der Kautionsbeitrag gewährt?
Der Kautionsbeitrag wird mit der Hälfte der laut Mietvertrag vereinbarten Bruttokaution, jedoch mit höchstens 1.500,00 Euro festgesetzt.
Wie erfolgt die Beantragung?
Das Ansuchen ist beim Referat Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle 2 in den Zimmern 2148 – 2154 samt dazugehörigen Unterlagen einzubringen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kautionsfond – Förderungen, Subventionen & Leistungen – Leben in Innsbruck – Stadt Innsbruck