SP-Mayr/Plach: „Oberlandesgericht bestätigt SPÖ-Position: Langfristige und leistbare Miete, anstatt rechtlich wackliges Eigentum für einige Wenige!“
„‘Einmal gefördert, immer gefördert‘ – das hat der Bürgermeister sich und der Innsbrucker Bevölkerung mit dem sogenannten leistbaren Eigentum versprochen, mit breiter Zustimmung der rechts-konservativen Parteien im Stadtsenat und Gemeinderat“, erklärt SPÖ-Stadträtin Elisabeth Mayr nach der Befassung des Stadtsenats mit dem Thema in der heutigen Sitzung und ergänzt: „Das Urteil zeigt, dass dieses Konzept das private Spekulieren mit Wohnraum fördert, und das mithilfe von Steuermitteln. Eines schafft es mit Sicherheit nicht: leistbares Wohnen für die Innsbrucker Bevölkerung auf die Dauer sicherzustellen.“
„Das Luftschloss des Bürgermeisters ist endgültig gescheitert. ‚Leistbares Eigentum‘ ist, anders als in den letzten Jahren wiederholt angepriesen, kein Heilmittel gegen die Innsbrucker Wohnungsnot“, hält SPÖ-Innsbruck-Vorsitzender GR Benjamin Plach fest. „Der Verkauf von städtischen Wohnungen mit einem unbegrenzten Vorkaufsrecht ist schlicht nicht mit dem österreichischen Eigentumsbegriff vereinbar. Die SPÖ-Position ist hiermit einmal mehr bestätigt: Besser langfristig sicher vermieten und den städtischen Wohnungsbestand ausbauen, anstatt rechtlich wackelig zu verkaufen.“
Dass die Stadt nun noch einmal in Berufung geht, sei letztlich reine Formsache: „Der Gang vor den Obersten Gerichtshof wird einmal mehr bestätigen, dass der Rechtsstandpunkt der Stadt nicht zu halten ist. Denn das Vollrecht Eigentum kann nicht bis zur Unkenntlichkeit beschränkt werden“, erläutert Jurist Plach weiter und setzt darauf, dass dieses Urteil nun auch zu einem Wandel in der Haltung der bürgerlichen und konservativen Parteien führt: „Anstatt Wohnungen mit rechtlich nicht haltbaren Vorkaufsrechten zu veräußern, müssen diese im städtischen Eigentum verbleiben und langfristig zu leistbaren Konditionen vermietet werden.