SP-Plach: „SPÖ-Forderung, den öffentlichen Mietwohnbau auszubauen, wurde wissenschaftlich bestätigt! Ein starkes gefördertes Mietangebot dämpft auch Preise im privaten Bereich.“
Eine aktuelle Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) und des Verbands gemeinnütziger Bauvereinigung (GBV) belegt, dass gemeinnützige Wohnungen einen spürbaren Einfluss auf die Mietpreise am privaten Wohnungsmarkt haben. Demnach spielen Faktoren wie Region, Bevölkerungsdichte und Wohnungsmarkt eine große Rolle, die auf die Landeshauptstadt Innsbruck zutreffen. Kurzum kann festgehalten werden: Je höher der Anteil an öffentlichem und leistbaren Mietangebot, desto mehr werden auch die privaten Mietpreise gedämpft.
SP-Stadtparteivorsitzender Benjamin Plach zeigt sich bestätigt angesichts dieser Erkenntnis: „Die zahlreichen Investorenprojekte haben zu astronomischen Mietpreisen auf dem Wohnungsmarkt geführt. Die Studie bestätigt unsere Forderung, den geförderten Wohnbau massiv auszubauen, um den Anstieg der Mietpreise im gesamten Sektor einzudämmen. Ebenso zeigt sich, dass die langfristige preisdämpfende Wirkung nur dann besteht, wenn die Wohnungen im Mietsegment der öffentlichen Hand erhalten bleiben. Der Verkauf von geförderten oder fördernahen Wohnungen muss daher endgültig und dauerhaft gestoppt werden!“
Die vorliegende Studie verdeutlicht, dass ein größerer Marktanteil an geförderten Wohnungen zu einem Rückgang der Mietpreise auch im privaten Segment führt. So führt im Schnitt ein Anstieg des geförderten Angebots von 10% zu einer Preisdämpfung am privaten Markt von 30 bis 40 Cent pro m². Hierzu Plach: „Daher müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um endlich die notwendigen Baulandreserven für eine echte Wohnbauoffensive zu mobilisieren!“
„Um diese Entwicklung zu fördern, muss bestehendes Bauland als Vorbehaltsfläche gewidmet und zur Errichtung von gemeinnützigen Wohnungen genutzt werden. Weiters müssen Widmungen und überdimensionale Bebauungspläne für freifinanzierte Bauprojekte endlich der Vergangenheit angehören. Ohne einen signifikanten Anteil an öffentlichen Wohnungen dürfen keine raumordnerischen Maßnahmen mehr genehmigt werden“, so Plach abschließend.