Entsetzt zeigt sich SP-Stadtparteivorsitzender Mag. Benjamin Plach über einen vermeintlich unscheinbaren Vorgang am Anfang der heutigen Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates. Die Tagesordnungspunkte zur weiteren Prüfung, der von FP/FI/VP beschlossenen und dann nach massiven Bedenken des zuständigen Amtes ausgesetzten zweiten Vergaberichtlinie, sowie für den Beschluss eines Anti-Teuerungspaketes für die Vereine im Sozial-, Kultur-, Bildungs- und Sportbereich in unserer Stadt wurden sang und klanglos abgesetzt.
„Eine rechtlich mangelhafte und benachteiligende Richtlinie beschließen, dann die notwendige rechtliche Prüfung selbst torpedieren, um dann auf den Beschluss zu beharren und nicht mal eine Diskussion darüber zuzulassen. Seit Monaten bemühe ich mich für einen vernünftigen Kompromiss im Sinne einer besseren Berücksichtigung des Mittelstands in der Wohnungsvergabe. Aus parteipolitischem Kalkül wird nun offenbar eine rechtlich mangelhafte Richtlinie durchgedrückt“, hält Plach fest.
Der Sozialdemokrat erläutert weiter: „Tritt diese Richtlinie mit 01.07.2023 in Kraft, wird die Wohnungsvergabe der Stadt Innsbruck kollabieren. Es gibt dann keine objektiv abgrenzbaren Kriterien für die Vormerkung mehr, eine Zuweisung im Sinne der Dringlichkeit wird durch verpflichtende Quoten für Besserverdiener verunmöglicht. Des Weiteren sind die Auswirkungen für die Stadtplanung noch nicht einmal absehbar. Wie soll die Stadt in Kooperation mit Privaten leistbaren Wohnraum realisieren, wenn sie sich selbst vorschreibt, bei städtischen Bauvorhaben teurere fördernahe Wohnungen realisieren zu müssen?“
Abschließend verdeutlicht Plach diesen Fehlbeschluss mit einem Beispiel: „Familie A (2 Erwachsene, ein Kind) verfügt über ein Nettomonatseinkommen von € 5.100,00; sollte die neue Vergaberichtlinie in Kraft treten, können sie sich ab einer monatlichen Mietbelastung von € 1.275,00 auf der Mittelstandsrichtlinie vormerken lassen und haben dann den Anspruch auf die Zuweisung einer ausfinanzierten Stadtwohnung, also einer der billigsten Wohnungen in der städtischen Vergabe. Familie B (2 Erwachsene, ein Kind) verfügt über ein Nettomonatseinkommen von € 3.200,00; sie kann sich erst ab einer Mietbelastung von € 1.280,00 für eine Stadtwohnung vormerken lassen. Diese Ungleichbehandlung versteht niemand!“