SP-Plach: „Gemeinderatssitzung am Donnerstag ist die letzte Chance diese Fehlentscheidung abzuwenden! Richtlinien müssen gesamthaft neu überarbeitet werden.“
Gemäß gültigem Gemeinderatsbeschluss sollen mit 01.07.2023 die neuen Richtlinien für die Vormerkung und Vergabe von städtischen Wohnungen an den Mittelstand in Kraft treten. Diese Richtlinien wurden bereits bei ihrer Beschlussfassung durch FPÖ/FI/ÖVP und einigen Kleinfraktionen, massiv kritisiert. Die Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und der Umsetzbarkeit wurden durch ein kürzlich dem Gemeinderat vorgelegtes Gutachten noch erhärtet.
SP-Stadtparteivorsitzender und Vorsitzender im Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe Benjamin Plach warnt vor dieser fatalen Entscheidung: „Sollte diese Regelung in ihrer derzeitigen Form umgesetzt werden, droht unser System zu kippen. Die Auswirkungen wären derart gravierend, dass eine Wiederherstellung viel Zeit und hohe Kosten verursachen würde. Die Wohnungsvergabe würde über Monate stillstehen. Die Stadt setzt sich der Gefahr von Klagen durch Wohnungswerber:innen aus. Es ist nicht verständlich, dass Menschen mit höherem Einkommen unverhältnismäßig bevorzugt werden sollen.“
Eine Möglichkeit zur Diskussion verhinderten indes FPÖ, FI und ÖVP, indem der Tagesordnungspunkt in der letzten Gemeinderatssitzung abgesetzt wurde. Plach sah sich deshalb veranlasst, einen Antrag, der die Aufschiebung und Überarbeitung der neuen Richtlinie bis zum Jahreswechsel vorsieht, einzureichen. Dieser wird diesen Donnerstag im Juni-Gemeinderat behandelt und soll Zeit für eine sinnvolle Neustrukturierung der Wohnungsvergabe in Innsbruck schaffen. Vor allem in Anbetracht der rechtlichen Bedenken und der geänderten Wohnbauförderungsrichtlinien durch das Land ist eine Überarbeitung dringend notwendig.
Plach dazu abschließend: „Eine überstürzte Entscheidung angesichts dieser komplexen Thematik könnte verheerende Folgen haben. Wir sind um Gespräche und Kompromisse bemüht, damit eine faire und gerechte Verteilung städtischer Wohnungen, die den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der Bürger:innen entspricht, gewährleistet werden kann.“