Vermeintliche Mittelstandsliste endgültig besiegelt, letzte Chance auf gesamthafte Lösung verpasst!

SP-Plach: „Systematische Ungleichbehandlung und ein Scheitern mit Anlauf für die städtische Wohnungsvergabe sind vorprogrammiert!“

Trotz massiver Bedenken von Seiten des zuständigen Amtes und einem fatalen Rechtsgutachten, welches gleichheitswidrige und somit verfassungswidrige Bestimmungen aufzeigte, wurde die zweite Vergabeliste für den vermeintlichen Mittelstand mit 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Diese ermöglicht den Bezug von den günstigsten, ausfinanzierten Wohnungen der Stadt. Hier ist eine fixe Quote von einem Drittel vorgesehen, für Paare mit mehr als 7.000 Euro Netto-Monatseinkommen.

„Die im heutigen Juli-Gemeinderat beantragte Überarbeitung und zeitgleiche Aussetzung wurde nun abgelehnt. Somit bleibt die Vergaberichtlinie in Kraft und in den Sommermonaten wird sich der Wohnungsausschuss mit strittigen Fällen befassen müssen“, eröffnet SPÖ-Vorsitzender GR Benjamin Plach.

„Eine Familie mit zwei Kindern gehört allerdings erst ab einem Netto-Monatseinkommen von 5.530 Euro zum von FPÖ/ÖVP/FI und Co. definierten Mittelstand. Diesem Mittelstand würden viele Leistungsträger:innen in Innsbruck gerne angehören“, führt der Sozialdemokrat weiter aus.

„Die vermeintliche Mittelstandsliste führt zu einer Umverteilung des städtischen Wohnraums von unten nach oben und dies während zeitgleich die hier beschließenden Listen einen privaten Luxus-Wohnbau nach dem anderen ermöglichen“, ortet Plach eine zwiespältige Argumentation!

Plach abschließend: „Die zweite Vergabeliste schürt bei vielen Innsbrucker:innen Erwartungen die niemals eingelöst werden können. Andererseits werden die Wartezeiten für Menschen auf der bestehenden Vergabeliste erhöht und Familien die dringend auf eine Wohnung warten, müssen länger warten. Sämtliche von uns vorgeschlagenen gesamthaften Kompromisslösungen wurden abgelehnt; FPÖ, ÖVP, FI und Co. werden die weitreichenden Folgen dann der Bevölkerung erklären müssen.“