Gesamtreform des Innsbrucker Stadtrechts mit überwältigender Mehrheit beschlossen

Mit 38 von 40 Stimmen im Innsbrucker Gemeinderat wurde nach jahrelanger Vorarbeit nun ein Antrag für eine Gesamtreform des Innsbrucker Stadtrechts an das Land Tirol beschlossen.

Die Gesamtreform umfasst neben zahlreichen weiteren Adaptierungen eine Überarbeitung der direkt-demokratischen Elemente mit der Möglichkeit durch Petitionen mit ausreichender Unterstützung „Bürger:innen-Anträge“ direkt in den Gemeinderat einzubringen. Ebenso wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für dialogorientierte Bürger:innenbeteiligung geschaffen, nähere Bestimmungen dazu soll der Gemeinderat mittels Verordnung regeln. Darüber hinaus sollen Sonderverträge sowie Änderungen der Magistratsgeschäftsordnung künftig auch vom Stadtsenat abgesegnet werden. Ebenso wird die Möglichkeit einer Karenzierung für Gemeinderät:innen im Falle von Kinderbetreuungs- oder Pflegeverpflichtungen aufgenommen. Auch wurden die Zuhörer:innen-Rechte für nicht in den Ausschüssen vertretene Mandatar:innen ausgeweitet.

„Was lange währt wird endlich gut!“, eröffnet der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Innsbrucker Gemeinderates GR Mag. Benjamin Plach (SPÖ), „Nach langen Diskussionen, vielen Abwägungen und Kompromissen konnte eine Gesamtreform des Innsbrucker Stadtrechts nun endlich beschlossen werden. Ich bedanke mich bei allen Ausschussmitgliedern sowie allen weiteren Beteiligten, insbesondere dem Amt für Präsidialangelegenheiten für die konstruktive Zusammenarbeit und die wertschätzende Diskussion im Ausschuss.“

„Das Stadtrecht unterlag in dieser Periode einem dauernden Stresstest, der uns aufgezeigt hat, dass es durchaus Bedarf für Verbesserungen gibt, wie etwa die Mitsprache des Stadtsenates bei der organisatorischen Steuerung des Magistrats. Es ist keine Selbstverständlichkeit, die großen Hürden für eine Beschlussfassung im Gemeinderat zu erreichen. Das funktioniert nur durch Zusammenarbeit auf Augenhöhe und einem gemeinsamen Verständnis für ein funktionierendes Regelwerk. Danke an alle, die eine Beschlussfassung vor dem Sommer gewährleistet haben“, so Für Innsbruck Klubobmann und Stv. Vorsitzender des Rechtsausschusses GR Mag. Lucas Krackl.

„Mit manchen Punkten sind wir nicht einverstanden, etwa die Beschneidungen der Befugnisse des Bürgermeisters als Chef der Verwaltung. Aber dem Gesamtpaket stimmen wir gern zu. Es ist ein breiter Konsens für einen guten Kompromiss“, hält Ausschussmitglied GR Mag. Gerhard Fritz (Grüne) fest.

„Das Innsbrucker Stadtrecht stellt ein Regelwerk dar, welches die Arbeit des Gemeinderats regelt. Über einen langen Zeitraum haben sich die Mitglieder des Rechtsausschusses beraten und Gedanken gemacht wie man Probleme, die seit dem Bestehen des Stadtrechtes entstanden sind, beheben und schlussendlich verbessern kann. Das neue und moderne Stadtrecht wird zukunftsweisend sein, davon bin ich überzeugt“, resümiert Vizebürgermeister Markus Lassenberger (FPÖ).

Klubobmann LA GR Christoph Appler führt zur Beschlussfassung aus: „Mit der Novelle wurde ein guter Kompromiss zum Ausgleich der zwei direkt gewählten Gewalten gefunden, etwaige Unsicherheiten für die Zukunft beseitigt, aber vor allem das Stadtrecht demokratischer und parlamentarischer gestaltet.“

„Gerade in politisch turbulenten Zeiten wird die Bedeutung eines Stadtrechts, das alle Eventualitäten abdeckt, sichtbar. Wir freuen uns, dass die Lücken, die der Zerfall der Koalition, die Pandemie, die Spaltungen von Gemeinderatsparteien und die Bildung neuer Klubs aufgezeigt haben, mit dieser Reform geschlossen werden können. Unser oberstes Ziel ist die Sicherstellung von Demokratie und Mitbestimmung“, ergänzt GRin Mag.a Marcela Duftner (LI) abschließend.