Kinderbetreuungszuschuss für Mitarbeiter:innen der Stadt und ISD beschlossen

Bild: Michael Kropacek

Diese Woche wurde im Innsbrucker Stadtsenat die Umsetzung des SPÖ-Antrags zum Kinderbetreuungszuschuss für Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck sowie für Mitarbeiter:innen der ISD nach Einkommenssteuergesetz einstimmig beschlossen.

SP-Mayr: „Meilenstein für Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck und ISD

Diese Woche wurde im Innsbrucker Stadtsenat die Umsetzung des SPÖ-Antrags zum Kinderbetreuungszuschuss für Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck sowie für Mitarbeiter:innen der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) nach Einkommenssteuergesetz einstimmig beschlossen.

„Damit ermöglichen wir den Mitarbeiter:innen, dass Kosten für Kinderbetreuung in der Höhe von bis zu 1000 Euro pro Kind und Kalenderjahr übernommen werden können – bis zum 10. Lebensjahr des Kinder, wie es das entsprechende Bundesgesetz vorsieht“, erklärt Stadträtin Elisabeth Mayr und ergänzt: „Das erleichtert für viele die Finanzierung der Kinderbetreuung und kann so auch eine frühere Rückkehr nach einer Karenz unterstützen. Gerade bei den in der Pflege und in Kinderkrippen beschäftigten ISD-Mitarbeiter:innen ist der Anteil an Frauen sehr hoch. Damit ist der Kinderbetreuungszuschuss nicht nur eine Entlastung für alle Mitarbeiter:innen und deren Familien, sondern auch eine wichtige frauen- und personalpolitische Maßnahme.“

Rund ein Viertel der städtischen Mitarbeiter:innen ist in den städtischen Kindergärten und Horten beschäftigt: „Wir wissen, dass diese Maßnahme auch für den pädagogischen Bereich, in dem wir Personal suchen, wesentlich dazu beitragen kann, die Stadt als Dienstgeberin noch attraktiver zu machen, aber selbstverständlich gilt dieser Vorteil für alle Mitarbeiter:innen der Stadt Innsbruck und der Innsbrucker Sozialen Dienste. Personal binden und Personal finden, lautet das Gebot der Stunde!“

Der Zuschuss ist eine ideale Ergänzung zur ersten Betriebskinderkrippe der Stadt Innsbruck, die im letzten Herbst eröffnet werden konnte, denn der Zuschuss gilt auch für alle Mitarbeiter:innen, deren Kinder andere Einrichtungen besuchen oder die außerhalb Innsbrucks wohnen und deren Kinder in der Wohnort-Gemeinde eine Krippe, Kindergarten oder eine Tagesbetreuung besuchen. „Gerade für unsere Pendler:innen ist das enorm wichtig. Damit können wir dafür sorgen, dass alle Mitarbeitenden der ISD und der Stadt Innsbruck gleichermaßen profitieren, egal ob sie in Innsbruck wohnen oder nicht“, hält Mayr fest.

„Ich hoffe sehr, dass wir als Stadt mit diesem Meilenstein eine Vorbildfunktion für viele weitere Unternehmen haben, die diese Möglichkeit ebenfalls nutzen können, um Familien zu entlasten und damit einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten“, freut sich Stadträtin Mayr.