Vorbehaltsflächen
In Innsbruck ist freies Bauland Mangelware. Hier kommen
sogenannte Vorbehaltsflächen ins Spiel. Dadurch werden Eigentümer:innen verpflichtet, die Hälfte ihrer Grundstücke für den leistbaren Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Und
wenn nach 10 Jahren nicht gebaut wird, wird in Freiland rückgewidmet. Denn Baugrund ist nicht zum Horten da!
Innsbruck braucht Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau!